Vereinbaren Sie Ihren Termin
einfach & unkompliziert!
Wir sind eine reine Terminpraxis, denn Ihre Zeit liegt uns am Herzen.
Damit wir uns voll und ganz auf Ihr Anliegen konzentrieren können, arbeiten wir ausschließlich mit individuell vereinbarten Terminen.
So vermeiden wir Wartezeiten und schaffen eine angenehme Atmosphäre für Sie.
Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin ganz unkompliziert per Telefon oder kommen Sie persönlich vor.
Gemeinsam finden wir den passenden Zeitpunkt für Sie!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Physiotherapie Praxis
Marta Zabner
Walsroder Str. 149
30853 Langenhagen
Öffnungszeiten:
Mo - Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 08:00 - 14:30 Uhr
Sa / So geschlossen
Wichtige Informationen
Vermeiden Sie Ausfallgebühren !!!
Es kann immer triftige Gründe geben, die Sie zur Absage eines Termins zwingen.
Alle Termine, die rechtzeitig bis spätestens 24 Stunden vorher - abgesagt werden, stornieren wir daher gerne kostenfrei für Sie.
Bei kurzfristigeren Absagen werden wir versuchen, den Termin anderweitig zu vergeben.
Ist dies nicht möglich oder erscheinen Sie ohne Absage nicht, müssen wir Ihnen leider eine angemessene Ausfallgebühr in Rechnung stellen.
Behandlungen sind ausschließlich mit ärztlicher Verordnung möglich.
Unsere Wellness - Angebote bieten wir nur als Selbstzahler an.
Informationen für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten !!!
Wenn Sie mit einer Heilmittelverordnung als gesetzlich versicherte Person zu uns kommen, unterliegen wir den Richtlinien des Heilmittelkatalogs sowie des verordnenden Arztes bzw. der verordnenden Ärztin.
Wir sind verpflichtet alle Verordnungen vor dem Behandlungsbeginn zu prüfen, damit ggf. Änderungen oder Korrekturen durchgeführt werden können.
Heilmittelverordnungen haben eine Gültigkeit von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum.
Die Therapie sollte in diesem Zeitraum begonnen werden.
Sollte das Feld »dringlicher Behandlungsbedarf« auf dem Verordnungsvordruck angekreuzt sein, muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Zuzahlung für gesetzlich Versicherte !!!
Bitte beachten Sie:
Als gesetzlich Versicherte/r sind Sie laut §32 SGB V verpflichtet, eine gesetzliche Zuzahlung zu Ihrer Heilmittelverordnung (z. B. Physiotherapie) zu leisten.
Diese Zuzahlung ist direkt bei uns in der Praxis zu entrichten, wir leiten den Betrag anschließend in Ihrem Auftrag an Ihre Krankenkasse weiter.
Die Höhe der Zuzahlung beträgt aktuell 10 % des Rezeptwerts plus eine Pauschale von 10 € je Verordnung.
Falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind, bringen Sie bitte Ihren gültigen Befreiungsausweis mit und legen ihn bei Ihrem ersten Termin vor.
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass diese Zuzahlung nicht bei uns verbleibt und wir keinen finanziellen Vorteil daraus ziehen.
Es handelt sich hierbei um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, die wir im Auftrag Ihrer Krankenkasse erfüllen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Informationen für privat versicherte Patientinnen und Patienten !!!
Privatpreise & Erstattung !!!
Unsere Preise richten sich nach der GebüTH – Gebührenordnung für Therapeuten.
Diese Vereinbarung regelt die Leistungen zwischen Therapeut und Patient – unabhängig von Erstattungsansprüchen gegenüber Krankenkassen oder anderen Kostenträgern.
Vertragspartner und zahlungspflichtig ist ausschließlich der Patient.
In den meisten Fällen übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten in voller Höhe, sofern der entsprechende Versicherungsschutz besteht.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen zu informieren.
Beihilfe zahlt oft nicht alles – bitte vorher klären !!!
In letzter Zeit häufen sich leider die Probleme mit beihilfeversicherten Patient:innen, da immer wieder Unklarheit über die tatsächliche Höhe der Erstattungen besteht. Viele Beihilfestellen erstatten nicht den vollen Rechnungsbetrag, sondern orientieren sich an veralteten oder stark gekürzten Sätzen - teils deutlich unter den realen Behandlungskosten.
Was viele nicht wissen (oder nicht wahrhaben wollen):
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen sind keine Preisgeber.
Wir richten unsere Preise nicht nach dem, was diese Stellen bereit sind zu erstatten, sondern nach dem tatsächlichen Aufwand, der Qualität unserer Leistungen und dem aktuellen Gebührenrahmen.
Bitte klären Sie daher unbedingt vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, in welchem Umfang Ihre Kosten übernommen werden. Sollte Ihre Versicherung nur einen Teil der Honorare übernehmen, müssen Sie die Differenz selbst tragen.
Wir verstehen, dass unzureichende Erstattungen frustrierend sind.
Was wir jedoch nicht akzeptieren können, ist, dass dieser Frust bei uns abgeladen oder in ungerechtfertigten negativen Bewertungen zum Ausdruck gebracht wird.
Wir handeln transparent und korrekt... sind aber nicht verantwortlich für die Erstattungspolitik Ihrer Versicherung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Fairness!