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Image by Jonas Jacobsson

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wir sind für Sie da

Termine werden von mon­tags bis frei­tags nach

Ab­sprache vergeben. Sie werden von unseren Damen am Empfang und bei der Terminvergabe bereits mit einem Lächeln begrüßt und bestens betreut, damit Ihre Behandlung von Beginn an angenehm und vor allem erfolgreich verläuft.  

Nehmen Sie einfach

Kontakt mit uns  auf

Tel:      0511 - 77 23 55

Fax:     0511 - 235 98 90

E-mail: praxis.zabner@gmx.de

Praxis - Info`s

VERMEIDEN SIE AUSFALLGEBÜHREN

 

Es kann immer triftige Gründe geben, die Sie zur Absage eines Termins zwingen. Alle Termine, die rechtzeitig

bis spätestens 24 Stunden vorher – abgesagt werden, stornieren wir daher gerne kostenfrei für Sie. Bei kurzfristigeren Absagen werden wir versuchen, den Termin anderweitig zu vergeben. Ist dies nicht möglich oder erscheinen Sie ohne Absage nicht, müssen wir Ihnen leider eine angemessene Ausfallgebühr in Rechnung stellen.

 

 

Be­hand­lungen sind ausschließlich mit ärzt­licher Ver­ord­nung mög­lich.

Unsere Wellness - Angebote bieten wir nur als Selbstzahler - Leistung oder für Privat - Versicherte an.

Informa­tionen für gesetz­lich ver­sicherte Patien­tinnen und Patienten

Wenn Sie mit einer Heil­mittel­ver­ord­nung als ge­setz­lich ver­sicher­te Per­son zu uns kommen, unter­lie­gen wir den Richt­linien des Heil­mittel­kata­logs sowie des ver­ordnen­den Arztes bzw. der ver­ord­nen­den Ärztin. Wir sind ver­pflich­tet alle Ver­ord­nungen vor dem Be­hand­lungs­beginn zu prüfen, damit ggf. Än­derun­gen oder Kor­rek­turen durch­ge­führt werden können.

 

Heil­mittel­ver­ord­nungen haben eine Gültig­keit von 28 Tagen. Die Thera­pie sollte in diesem Zeit­raum be­gonnen werden. Sollte das Feld »dring­licher Behand­lungs­bedarf« auf dem Ver­ord­nungs­vor­druck ange­kreuzt sein, muss die Thera­pie inner­halb von 14 Tagen be­gon­nen werden.

Zuzahlungspflichtig

Bei der Inanspruchnahme von Heilmitteln besteht für gesetzlich Krankenversicherte ab dem 18. Lebensjahr nach § 32 SGB V und § 61 SGB V eine Zuzahlungspflicht. Diese Zuzahlung setzt sich zusammen aus 10% je Leistung und 10,- € pro Verordnung. Eine generelle Zuzahlungsfreiheit besteht für Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre. Daneben ist unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich (§ 62 SGB V). Näheres dazu können Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfahren.         

Informa­tionen für privat ver­sicherte Patien­tinnen und Patien­ten

Wir möch­ten Sie über die weni­gen büro­krati­schen Hür­den für privat ver­sicherte Patient*innen auf­klären. Um Pro­bleme bei der Er­stat­tung der Thera­pie­kos­ten für Sie zu ver­meiden, ist eine kor­rekt aus­ge­stell­te Ver­ord­nung not­wen­dig. Dazu ge­hören, eine klare Dia­gnose sowie eine defi­nierte Men­ge des Heil­mit­tels und natür­lich das Heil­mittel (Kran­ken­gym­nastik, manu­elle Thera­pie, manu­elle Lymph­drai­nage) selbst. Eine pri­vate Heil­mittel­ver­ord­nung hat offi­ziell keine Ein­schrän­kung in ihrer Gültig­keit. Em­pfeh­lens­wert ist es, die Thera­pie nicht später als 3 Monate nach der Aus­stel­lung zu be­ginnen.

 

Die Privatpreise richten sich nach der GebüTH- Gebührenordnung für Therapeuten. Diese Vereinbarung regelt die Leistung zwischen Therapeut und Patient, unabhängig von Leistungsansprüchen gegenüber Krankenkassen oder sonstigen Kostenträgern. Zahlungspflichtig ist der Patient.

Diese genannten Beträge werden von fast allen Privatkassen in voller Höhe erstattet, sofern entsprechender Versicherungsschutz besteht. Vor Beginn der Behandlung sollte sich daher jeder privat Versicherte über seine Versicherungsbedingungen informieren.

 

Einige private Krankenversicherungen versuchen trotz anderslautender Vereinbarungen den Ihnen zu erstattenden Betrag auf den sogenannten Beihilfesatz zu beschränken.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihre Krankenkasse diese Honorarbeträge möglicherweise nicht voll ersetzt. In diesem Fall müssen Sie den Differenzbetrag selbst begleichen.

Wichtig!

Bitte sagen Sie Ter­mine mindes­tens 24 Stun­den vorher ab, dann können wir diese neu ver­geben

Erfolgt eine Ab­sage später, können wir Ihnen die ent­standenen Kosten in Rech­nung stellen.

Sie er­reichen uns per­sönlich, tele­fonisch oder per E-Mail.

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