Vereinbaren Sie Ihren Termin
einfach & unkompliziert!

Wir sind eine reine Terminpraxis, denn Ihre Zeit liegt uns am Herzen.
Damit wir uns voll und ganz auf Ihr Anliegen konzentrieren können, arbeiten wir ausschließlich mit individuell vereinbarten Terminen.
So vermeiden wir Wartezeiten und schaffen eine angenehme Atmosphäre für Sie.
Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin ganz unkompliziert per Telefon oder kommen Sie persönlich vor.
Gemeinsam finden wir den passenden Zeitpunkt für Sie!
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Physiotherapie Praxis
Marta Zabner
Walsroder Str. 149
30853 Langenhagen
Öffnungszeiten:
Mo - Do 08:00 - 19:00 Uhr
Fr 08:00 - 14:30 Uhr
Sa / So geschlossen
Wichtige Informationen
VERMEIDEN SIE AUSFALLGEBÜHREN
Es kann immer triftige Gründe geben, die Sie zur Absage eines Termins zwingen. Alle Termine, die rechtzeitig
bis spätestens 24 Stunden vorher – abgesagt werden, stornieren wir daher gerne kostenfrei für Sie.
Bei kurzfristigeren Absagen werden wir versuchen, den Termin anderweitig zu vergeben.
Ist dies nicht möglich oder erscheinen Sie ohne Absage nicht, müssen wir Ihnen leider eine angemessene Ausfallgebühr in Rechnung stellen.
Behandlungen sind ausschließlich mit ärztlicher Verordnung möglich.
Unsere Wellness - Angebote bieten wir nur als Selbstzahler an.
Informationen für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten
Wenn Sie mit einer Heilmittelverordnung als gesetzlich versicherte Person zu uns kommen, unterliegen wir den Richtlinien des Heilmittelkatalogs sowie des verordnenden Arztes bzw. der verordnenden Ärztin. Wir sind verpflichtet alle Verordnungen vor dem Behandlungsbeginn zu prüfen, damit ggf. Änderungen oder Korrekturen durchgeführt werden können.
Heilmittelverordnungen haben eine Gültigkeit von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum.
Die Therapie sollte in diesem Zeitraum begonnen werden.
Sollte das Feld »dringlicher Behandlungsbedarf« auf dem Verordnungsvordruck angekreuzt sein, muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Zuzahlungspflichtig
Bei der Inanspruchnahme von Heilmitteln besteht für gesetzlich Krankenversicherte ab dem 18. Lebensjahr nach § 32 SGB V und § 61 SGB V eine Zuzahlungspflicht. Diese Zuzahlung setzt sich zusammen aus 10% je Leistung und 10,- € pro Verordnung. Eine generelle Zuzahlungsfreiheit besteht für Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre. Daneben ist unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich (§ 62 SGB V). Näheres dazu können Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfahren.
Informationen für privat versicherte Patientinnen und Patienten
Wir möchten Sie über die wenigen bürokratischen Anforderungen für privatversicherte Patient*innen informieren.
Um Probleme bei der Erstattung Ihrer Therapiekosten zu vermeiden, ist eine korrekt ausgestellte Verordnung erforderlich.
Diese sollte folgende Angaben enthalten:
-
Eine klare Diagnose
-
Die genaue Menge des Heilmittels
-
Die Art der Therapie (z. B. Krankengymnastik, manuelle Therapie, manuelle Lymphdrainage)
Offiziell gibt es keine Gültigkeitsbeschränkung für private Heilmittelverordnungen.
Dennoch empfehlen wir, die Therapie spätestens drei Monate nach Ausstellung zu beginnen.
Privatpreise & Erstattung
Unsere Preise richten sich nach der GebüTH – Gebührenordnung für Therapeuten.
Diese Vereinbarung regelt die Leistungen zwischen Therapeut und Patient – unabhängig von Erstattungsansprüchen gegenüber Krankenkassen oder anderen Kostenträgern.
Vertragspartner und zahlungspflichtig ist ausschließlich der Patient.
In den meisten Fällen übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten in voller Höhe, sofern der entsprechende Versicherungsschutz besteht.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen zu informieren.
Hinweis zur Erstattung durch Beihilfestellen
Einige private Krankenversicherungen versuchen, die Erstattung auf den sogenannten Beihilfesatz zu begrenzen.
Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Beihilfe nicht die volle Summe erstattet.
Während gesetzliche Krankenkassen viele Leistungen besser vergüten, orientieren sich Beihilfestellen oft an niedrigeren Sätzen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Termin über Ihre individuellen Erstattungsmöglichkeiten.
Wir können unsere Preise nicht an die Beihilfesätze anpassen.
Sollte Ihre Krankenkasse die Honorarbeträge nicht vollständig übernehmen, ist der Differenzbetrag von Ihnen selbst zu tragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!