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Vereinbaren Sie Ihren Termin
einfach & unkompliziert!

Kalender

Wir sind eine reine Terminpraxis, denn Ihre Zeit liegt uns am Herzen. 

Damit wir uns voll und ganz auf Ihr Anliegen konzentrieren können, arbeiten wir ausschließlich mit individuell vereinbarten Terminen. 

So vermeiden wir Wartezeiten und schaffen eine angenehme Atmosphäre für Sie.

 

Vereinbaren Sie Ihren Wunschtermin ganz unkompliziert per Telefon oder kommen Sie persönlich vor. 

Gemeinsam finden wir den passenden Zeitpunkt für Sie!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Physiotherapie Praxis

Marta Zabner

Walsroder Str. 149

30853 Langenhagen

Öffnungszeiten:

Mo - Do   08:00 - 19:00 Uhr

Fr             08:00 - 14:30 Uhr

Sa / So    geschlossen

Tel:      0511 - 77 23 55

Fax:     0511 - 235 98 90

E-mail: praxis.zabner@gmx.de

Wichtige Informationen

VERMEIDEN SIE AUSFALLGEBÜHREN

 

Es kann immer triftige Gründe geben, die Sie zur Absage eines Termins zwingen. Alle Termine, die rechtzeitig

bis spätestens 24 Stunden vorher – abgesagt werden, stornieren wir daher gerne kostenfrei für Sie. 

Bei kurzfristigeren Absagen werden wir versuchen, den Termin anderweitig zu vergeben. 

Ist dies nicht möglich oder erscheinen Sie ohne Absage nicht, müssen wir Ihnen leider eine angemessene Ausfallgebühr in Rechnung stellen.

 

 

Be­hand­lungen sind ausschließlich mit ärzt­licher Ver­ord­nung mög­lich.

Unsere Wellness - Angebote bieten wir nur als Selbstzahler an.

Informa­tionen für gesetz­lich ver­sicherte Patien­tinnen und Patienten

Wenn Sie mit einer Heil­mittel­ver­ord­nung als ge­setz­lich ver­sicher­te Per­son zu uns kommen, unter­lie­gen wir den Richt­linien des Heil­mittel­kata­logs sowie des ver­ordnen­den Arztes bzw. der ver­ord­nen­den Ärztin. Wir sind ver­pflich­tet alle Ver­ord­nungen vor dem Be­hand­lungs­beginn zu prüfen, damit ggf. Än­derun­gen oder Kor­rek­turen durch­ge­führt werden können.

 

Heil­mittel­ver­ord­nungen haben eine Gültig­keit von 28 Tagen ab Ausstellungsdatum.

Die Thera­pie sollte in diesem Zeit­raum be­gonnen werden. 

Sollte das Feld »dring­licher Behand­lungs­bedarf« auf dem Ver­ord­nungs­vor­druck ange­kreuzt sein, muss die Thera­pie inner­halb von 14 Tagen be­gon­nen werden.

Zuzahlungspflichtig

Bei der Inanspruchnahme von Heilmitteln besteht für gesetzlich Krankenversicherte ab dem 18. Lebensjahr nach § 32 SGB V und § 61 SGB V eine Zuzahlungspflicht. Diese Zuzahlung setzt sich zusammen aus 10% je Leistung und 10,- € pro Verordnung. Eine generelle Zuzahlungsfreiheit besteht für Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre. Daneben ist unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Zuzahlung möglich (§ 62 SGB V). Näheres dazu können Sie bei Ihrer Krankenversicherung erfahren.         

Informa­tionen für privat ver­sicherte Patien­tinnen und Patien­ten

Wir möchten Sie über die wenigen bürokratischen Anforderungen für privatversicherte Patient*innen informieren. 

Um Probleme bei der Erstattung Ihrer Therapiekosten zu vermeiden, ist eine korrekt ausgestellte Verordnung erforderlich

 

Diese sollte folgende Angaben enthalten:

  • Eine klare Diagnose

  • Die genaue Menge des Heilmittels

  • Die Art der Therapie (z. B. Krankengymnastik, manuelle Therapie, manuelle Lymphdrainage)

 

Offiziell gibt es keine Gültigkeitsbeschränkung für private Heilmittelverordnungen. 

Dennoch empfehlen wir, die Therapie spätestens drei Monate nach Ausstellung zu beginnen.

 

Privatpreise & Erstattung

Unsere Preise richten sich nach der GebüTH – Gebührenordnung für Therapeuten

Diese Vereinbarung regelt die Leistungen zwischen Therapeut und Patient – unabhängig von Erstattungsansprüchen gegenüber Krankenkassen oder anderen Kostenträgern

Vertragspartner und zahlungspflichtig ist ausschließlich der Patient.

In den meisten Fällen übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten in voller Höhe, sofern der entsprechende Versicherungsschutz besteht

Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen zu informieren.

 

Hinweis zur Erstattung durch Beihilfestellen

Einige private Krankenversicherungen versuchen, die Erstattung auf den sogenannten Beihilfesatz zu begrenzen. 

Leider stellen wir immer wieder fest, dass die Beihilfe nicht die volle Summe erstattet. 

Während gesetzliche Krankenkassen viele Leistungen besser vergüten, orientieren sich Beihilfestellen oft an niedrigeren Sätzen.

 

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Termin über Ihre individuellen Erstattungsmöglichkeiten. 

Wir können unsere Preise nicht an die Beihilfesätze anpassen. 

Sollte Ihre Krankenkasse die Honorarbeträge nicht vollständig übernehmen, ist der Differenzbetrag von Ihnen selbst zu tragen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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